Winterdienst
Winterdienst von November bis März
In den meisten Städten und Gemeinden besteht für Grundstückseigentümer eine Räum- und Streupflicht, für die öffentlichen Wege, die an ihr Grundstück angrenzen. Sobald der erste Schnee fällt, können wir, sofern gewünscht, die Wege von Schnee und Eis befreien, bei plötzlichem starken Wintereinbruch natürlich auch rund um die Uhr. Wir sorgen dafür, dass Ihre Einfahrten bzw. Zufahrten schnee- und eisfrei bleiben und somit Ihre Mobilität auch bei starken Schneefällen gewährleistet bleibt.
Unsere Leistungen im Bereich Winterdienst:
- Schneeräumung
- Streudienst
- Bekämpfung von Eis und Glätte
- Entsorgung von heruntergefallenem Astwerk
Bei starkem Schneefall kann es vorkommen, dass einige Äste der großen Schneelast im wahrsten Sinne des Wortes nicht gewachsen sind und ausbrechen. Daher räumen wir nicht nur Schnee, sondern entsorgen auch durch Sturm und Schnee heruntergefallenes Astwerk. Auch wenn Sie nur kurzfristig einen Winterdienst suchen sollten, können Sie uns jederzeit ansprechen.